T1-Versandverfahren: unverzollt vom Hafen ins Inland
Kurz gesagt: Mit dem T1-Versandverfahren reist Ware aus Drittländern unverzollt unter Zollaufsicht durch die EU, zum Beispiel vom Seehafen Rotterdam bis zu einer Zollstelle in Deutschland. Verzollt wird erst am Ziel. Die Öztep Transporte GmbH erstellt die Versandanmeldung, übernimmt den Transport und verzollt die Ware bei Ankunft. Sprechen Sie uns an: 0201 17189840.
Ein Container aus Asien kommt in Rotterdam an, soll aber in Essen, Duisburg oder Dortmund verzollt werden. Genau dafür gibt es das T1-Versandverfahren. Die Ware bleibt auf dem Weg unter Zollaufsicht, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden erst am Bestimmungsort erhoben. Vier Punkte, die Sie dazu kennen sollten:
Was T1 bedeutet
T1 steht für das externe Unionsversandverfahren. Es gilt für Waren, die noch nicht in der EU verzollt sind. Solange das Verfahren läuft, sind die Einfuhrabgaben ausgesetzt.
T1 oder T2
T1 ist für Nicht-Unionswaren gedacht. T2 nutzt man für Waren, die bereits Unionswaren sind, aber durch ein Drittland wie die Schweiz befördert werden. Für Importe aus Übersee ist in aller Regel T1 der richtige Weg.
Sicherheit und Frist
Für die Dauer des Versands muss eine Sicherheit für die Einfuhrabgaben hinterlegt sein. Die Ware muss innerhalb der vorgegebenen Frist und mit unversehrtem Zollverschluss an der Bestimmungszollstelle ankommen. Wie die Sicherheit bei Ihrer Sendung geregelt wird, klären wir vorab mit Ihnen.
Verzollt wird dort, wo die Ware gebraucht wird
Wer in Deutschland verzollt, zahlt die Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland und kann sie als deutsche Vorsteuer behandeln. Ein Umweg über eine Fiskalvertretung im Ausland ist dann nicht nötig.
So läuft ein T1-Versand ab
NCTS: das elektronische Versandverfahren
Versandanmeldungen laufen in der EU elektronisch über das Computersystem NCTS. Abgangszollstelle und Bestimmungszollstelle tauschen darüber die Daten aus, auch über Ländergrenzen hinweg. Eine Anmeldung aus Rotterdam liegt deshalb in Deutschland bereits vor, wenn die Ware ankommt. Papierverfahren sind nur noch in Ausnahmefällen vorgesehen.
Wichtig: Wird das Versandverfahren nicht ordnungsgemäß beendet, etwa weil die Ware nicht fristgerecht gestellt wurde, kann der Zoll die Abgaben beim Hauptverpflichteten erheben. Deshalb gehören Anmeldung, Transport und Gestellung am Ziel in eine Hand.
Wann sich T1 lohnt
- Container aus den Seehäfen: ab Rotterdam, Antwerpen oder Hamburg bis zur Zollstelle in Ihrer Nähe. Mehr unter Zollabwicklung Rotterdam und Zollabwicklung Antwerpen.
- Sendungen über Duisburg: Ware, die per Bahn oder Binnenschiff im Hafen ankommt und dort oder im Umland verzollt wird. Mehr unter Zollabwicklung Duisburg.
- Waren aus der Türkei: die über einen Seehafen in die EU kommen und in Deutschland verzollt werden. Mehr unter Zollabwicklung Türkei.
- Sammel- und Teilsendungen: wenn Ware zunächst gesammelt und erst später verzollt werden soll.
Unsere Leistungen im Versandverfahren
- T1-Versandanmeldung: elektronisch über NCTS, mit Versandbegleitdokument und MRN.
- Transport unter Zollverschluss: vom Terminal bis zur Bestimmungszollstelle. Mehr unter Containertransporte.
- Gestellung und Beendigung: wir stellen die Ware am Ziel und schließen das Verfahren ab.
- Einfuhranmeldung: Überführung in den freien Verkehr über ATLAS, mit Einfuhrumsatzsteuer.
- Zustellung: vom Zoll direkt an Ihre Rampe, als Stückgut, Teil- oder Komplettladung.
Alles in einer Hand: Weil wir zugleich Spedition und Zollagentur sind, liegen Versandanmeldung, Transport und Verzollung bei uns im selben Haus. Die Sendung wechselt unterwegs nicht zwischen Dienstleistern. Die Frist hat ein Ansprechpartner im Blick.
T1-Versand anfragen
Ihr Container kommt in einem Seehafen an und soll in Deutschland verzollt werden? Senden Sie uns Ihre Unterlagen oder rufen Sie uns an: 0201 17189840. Wir planen Versand, Transport und Verzollung gemeinsam mit Ihnen.


