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Autor
Öztep Transporte GmbH
Veröffentlichung
September 2026

EUR.1 und A.TR: Welche Warenverkehrsbescheinigung Sie wann brauchen

Kurz erklärt: Die EUR.1 belegt, dass eine Ware aus einem Land stammt, mit dem die EU ein Präferenzabkommen hat. Dann gilt ein niedrigerer Zoll oder gar keiner. Die A.TR belegt dagegen, dass eine Ware im freien Verkehr der Zollunion zwischen der EU und der Türkei ist. Beide sparen Zoll, funktionieren aber nach völlig verschiedenen Regeln.

Im Alltag werden die beiden Bescheinigungen oft in einen Topf geworfen. Beide heißen Warenverkehrsbescheinigung und beide werden vom Zoll bestätigt. Beide sorgen dafür, dass im Empfängerland weniger oder kein Zoll anfällt. Wer die falsche wählt oder eine davon fehlerhaft ausfüllt, zahlt trotzdem den vollen Zoll. Hier der Unterschied im Detail.


Die EUR.1: Nachweis des präferenziellen Ursprungs

Die EU hat mit vielen Ländern Abkommen geschlossen, die Zölle senken oder abschaffen. Diese Vorteile gelten aber nur für Waren mit sogenanntem präferenziellem Ursprung. Ob eine Ware diesen Ursprung hat, regeln die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens. Häufig reicht es nicht, dass die Ware in der EU hergestellt wurde. Entscheidend ist, wie viel Wertschöpfung aus welchen Ländern stammt.

Was die EUR.1 voraussetzt

Der Ausführer muss belegen können, dass die Ursprungsregeln erfüllt sind. Grundlage sind meist Lieferantenerklärungen der Vorlieferanten und eine Kalkulation der eingesetzten Materialien. Der Zoll kann diese Nachweise anfordern, auch noch Jahre später.

Die Ursprungserklärung als Alternative

In vielen Abkommen muss es nicht die EUR.1 sein. Stattdessen genügt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung. Je nach Abkommen darf sie bis zu einer Wertgrenze jeder Ausführer abgeben, darüber nur ermächtigte oder registrierte Ausführer. Welche Form gilt, hängt vom Zielland und vom Abkommen ab.


Die A.TR: Nachweis für die Zollunion mit der Türkei

Zwischen der EU und der Türkei gibt es kein Freihandelsabkommen, sondern eine Zollunion. Die A.TR bescheinigt deshalb keinen Ursprung, sondern den Status der Ware: Sie befindet sich im freien Verkehr der EU oder der Türkei. Mit gültiger A.TR fällt für Industriewaren und verarbeitete Agrarerzeugnisse kein Zoll an.

Wofür die A.TR nicht gilt

Landwirtschaftliche Grunderzeugnisse sowie Kohle- und Stahlerzeugnisse gehören nicht zur Zollunion. Für sie gelten eigene Präferenzabkommen. Der Nachweis ist hier die EUR.1.

Achtung bei Waren fremden Ursprungs: Die Türkei erhebt für bestimmte Waren Zusatzzölle, wenn diese nicht aus der EU stammen. In solchen Fällen reicht die A.TR allein nicht. Zusätzlich braucht der Empfänger einen Nachweis über den Ursprung der Ware. Das sollte vor dem Versand geklärt sein.


EUR.1 oder A.TR: der Vergleich

EUR.1
  • Was sie belegtPräferenziellen Ursprung der Ware
  • GrundlageFreihandels- und Präferenzabkommen der EU
  • VoraussetzungUrsprungsregeln des Abkommens erfüllt
  • Typische Länderzahlreiche Abkommenspartner, Türkei nur für Agrar, Kohle und Stahl
A.TR
  • Was sie belegtFreier Verkehr in der Zollunion
  • GrundlageZollunion zwischen EU und Türkei
  • VoraussetzungWare im freien Verkehr, Ursprung zunächst unerheblich
  • Typische Ländernur Türkei, für Industriewaren und verarbeitete Agrarerzeugnisse

So kommen Sie zur Bescheinigung

1. Vordruck ausfüllen Der Ausführer füllt die EUR.1 oder die A.TR aus: Absender, Empfänger, Warenbeschreibung, Menge und Rechnungsbezug. Die Angaben müssen exakt zur Handelsrechnung passen.
2. Nachweise bereithalten Für die EUR.1 die Belege zum Ursprung, für die A.TR den Nachweis, dass die Ware im freien Verkehr ist.
3. Bestätigung durch den Zoll Die Bescheinigung wird zusammen mit der Ausfuhr beim Zoll vorgelegt und dort bestätigt. Mehr zum Ablauf unter Zollabwicklung Export.
4. Original an den Empfänger Das bestätigte Original geht an den Empfänger, der es bei seiner Einfuhr vorlegt. Ursprungsnachweise sind in der Regel nur befristet gültig. Deshalb sollte die Bescheinigung zügig beim Empfänger ankommen.

Häufige Fehler

  • Falsche Bescheinigung gewählt: A.TR für Agrarwaren oder EUR.1 für Industriewaren in die Türkei.
  • Ursprung nur angenommen: „Made in Germany" heißt nicht automatisch präferenzieller Ursprung. Ohne Nachweise riskieren Sie Nachforderungen.
  • Angaben weichen ab: Warenbeschreibung, Menge oder Rechnungsnummer passen nicht zur Rechnung.
  • Lieferantenerklärungen fehlen oder sind abgelaufen: Dann fehlt die Grundlage für die EUR.1.
  • Zusatzzölle in der Türkei übersehen: Bei Waren fremden Ursprungs reicht die A.TR allein nicht immer.

Präferenznachweise mit der Öztep Transporte GmbH

Wir erstellen EUR.1 und A.TR zusammen mit Ihrer Ausfuhranmeldung und lassen sie beim Zoll bestätigen. Vorab prüfen wir, welcher Nachweis für Ihr Zielland und Ihre Ware gilt. Auf Wunsch übernehmen wir auch den Transport.

  • Export mit Präferenznachweis: Ausfuhranmeldung, ABD und EUR.1 aus einer Hand. Mehr unter Zollabwicklung Export.
  • Türkei-Verkehr: A.TR, Einfuhr und Ausfuhr, dazu die Hafen-Vorläufe. Mehr unter Zollabwicklung Türkei.
  • Import mit Präferenz: Wir prüfen die Nachweise Ihrer Lieferanten vor der Einfuhranmeldung. Mehr unter Zollabfertigung Import.

Unsicher, welcher Nachweis gilt? Rufen Sie uns an, bevor die Ware verladen ist: 0201 17189840. Wir sehen uns Ware, Zielland und Unterlagen an und sagen Ihnen, was Sie brauchen.

Präferenznachweise richtig erstellt

EUR.1 und A.TR zusammen mit Ihrer Ausfuhranmeldung über ATLAS, persönlich betreut von der Öztep Transporte GmbH.

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